Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der igro-Schmidt GmbH & Co. KG

1. ALLGEMEINES | GELTUNGSBEREICH

  1. 1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der igro-Schmidt GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend “Besteller” genannt) schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. 1.2 Geschäfts- und bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Dritter erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, es sei denn wir haben vorab ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  3. 1.3 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

2. ANGEBOT | VERTRAGSSCHLUSS

  1. 2.1 Alle Angebote und Angebotsmengen sind von uns freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. 2.2 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. 2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer. Wir übernehmen daher kein Beschaffungsrisiko, soweit die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
  4. 2.4 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie alle weiteren, sonstigen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vertragsparteien. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Käufer keine Zusagen gemacht.

3. VERTRAGSSCHLUSS BEI ONLINEBESTELLUNGEN

  1. 3.1 Warenpräsentationen in unserem Online-Shop stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
  2. 3.2 Mit Anklicken des Buttons [„kaufen“] wird ein verbindliches Kaufangebot durch den Vertragspartner abgegeben (§ 145 BGB).
  3. 3.3 Nach Eingang des Kaufangebots wird von uns eine automatisch erzeugte E-Mail versendet, mit der wir bestätigen, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
  4. 3.4 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Vertragspartner.

4. PREISE | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. 4.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Verpackung zzgl. Umsatzsteuer.
  2. 4.2 Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder die öffentlichen Abgaben, Frachtkosten oder sonstige Kosten, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar preislich betroffen werden, oder kommen mit dieser Wirkung neue Steuern hinzu, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
  3. 4.3 Vergütungen für die Entsorgung von Transportverpackungen sind bereits in den Preisen erhalten.
  4. 4.4 Bei Lieferung behalten wir uns vor, zusätzlich zu den angegebenen Preisen pauschal eine Mautumlage pro Anlieferung zu berechnen.
  5. 4.5 Bei Bestellungen außerhalb unserer Bestellannahmezeiten, mit Lieferung zum nächsten oder gleichen Kalendertag, behalten wir uns vor, zusätzlich zu den angegebenen Preisen pauschal einen Nachtzuschlag pro Bestellung zu berechnen.
  6. 4.6 Soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, sind alle Rechnungen sofort fällig und zahlbar rein netto in bar ohne Abzug.
  7. 4.7 Für die Abwicklung der Zahlungen kann der Besteller ein SEPA-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 2 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Wir sind berechtigt, bei erfolglosen Versuch der Einlösung der Lastschrift eine Rücklastschriftgebühr zu verlangen.
  8. 4.8 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt zu berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor. Ferner entfallen bei Verzug alle bewilligten Rabatte, Umsatz-, Fracht- und sonstigen Vergünstigungen. § 321 BGB findet Anwendung.
  9. 4.9 Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine Mahngebühr zu verlangen.
  10. 4.10 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, an weiteren Lieferungen oder Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  11. 4.11 Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Vorleistung des Käufers zu verlangen.
  12. 4.12 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5. LIEFERUNG | ANNAHMEVERZUG

  1. 5.1 Soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, erfolgt der Versand zu den Inseln frei Festlandhafen. Pro Lieferung wird ab einem Nettowarenwert von 300,00 EUR auf dem Festland frachtfrei geliefert. Liegt ein Auftragswert unter 300,00 Euro netto, so behalten wir uns die Berechnung eines Frachtaufschlags vor.
  2. 5.2 Die Wahl des Transportmittels und -weges bleibt uns überlassen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht in den Fällen, dass sich der Versand dadurch verzögert, dass wir von unserem Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Zahlungsverzug des Bestellers Gebrauch machen, spätestens ab Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Gleiches gilt für die Fälle, dass ein sonstiger, vom Besteller zu vertretender Grund vorliegt, der die Lieferung verzögert.
  3. 5.3 Ruft der Besteller bei Lieferung auf Abruf nach Bedarf die gesamte Liefergegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder wenn keine Frist vereinbart ist, innerhalb von 6 Monaten seit Vertragsschluss ab, so können wir dem Besteller eine Nachfrist zum Abruf setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf nach unserer Wahl die Ware entweder unaufgefordert absenden und dem Kunden berechnen oder von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
  4. 5.4 Der Lieferumfang bestimmt sich nach dem Inhalt unserer schriftlichen oder in Textform zur Verfügung gestellten Lieferschein. Abbildungen der Ware in Angeboten, Prospekten und in unserem Online-Shop stellen nur annähernde Leistungsbeschreibungen dar und sind weder eine Zusicherung, noch eine Garantie oder stellen eine Beschaffenheit der Sache dar. Abweichungen begründen keinen Mangel. All dies sind rein informative, beschreibende Angaben, keinesfalls aber sachmangelbegründende Eigenschaften der Sache. Zusicherungen oder Garantien für die Eigenschaften der Waren bestehen nur dann, wenn wir dies ausdrücklich bestätigt haben.
  5. 5.5 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, wenn die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt ist.
  6. 5.6 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns bleibt für die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten stets vorbehalten.
  7. 5.7 Lieferzeiten sind freibleibend. Fixgeschäfte müssen von uns ausdrücklich als solche bestätigt werden. Gleiches gilt für die Vereinbarung von Lieferterminen. Bei der Angabe eines bestimmten Liefertages ist damit gemeint der Tag der Anlieferung der Ware bei dem Besteller.
  8. 5.8 Im Falle höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die wir trotz Beachtung der nach den Verhältnissen des Einzelfalles erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnten (auch wenn sie beim Vorlieferanten eingetreten sind), z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen usw. verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen, unseren betrieblichen Erfordernissen gerecht werdenden Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate oder wird uns die Lieferung oder Leistung ohne eigenes Verschulden unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall der Nichterteilung erforderlicher behördlicher Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen oder der Unmöglichkeit der Durchführung des Vertrags infolge behördlicher Ein- oder Ausfuhrverbote, die wir allesamt nicht zu vertreten haben, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn wir die Beantragung der Import- oder Exportgenehmigung übernommen haben. Dem Besteller stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen uns zu.
  9. 5.9 Geraten wir ausnahmsweise in Lieferverzug, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag erst berechtigt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung bestehen ausschließlich nach Maßgabe der in Ziffer 7 enthaltenen Regelungen.
  10. 5.10 Der Eintritt unseres Lieferverzugs erfordert in jedem Fall eine Mahnung des Bestellers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  11. 5.11 Von uns beim Warentransport verwendete und dem Besteller mit der Anlieferung überlassende Paletten, Kunststoffkästen, Roll-Container, Gitterboxen oder andere Transport- und Lagerhilfen sind entweder bei Anlieferung jeweils zu tauschen oder vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung auf seine Kosten an uns zurückzusenden. Werden die Transporthilfsmittel nicht zurückgesandt, werden sie dem Besteller in Rechnung gestellt. Für entleerte und in ordnungsgemäßen Zustand befindliche Transporthilfsmittel erhält der Besteller für die von uns in Rechnung gestellten Transporthilfsmittel eine Gutschrift. Die Rücknahmemenge ist begrenzt auf die von uns in Rechnung gestellten Transporthilfsmittel.

6. MÄNGELRECHTE

  1. 6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware gewissenhaft auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche bzw. erkannte Mängel innerhalb von drei Tagen zu rügen. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. Frischfisch, Frischgeflügel, Schalentiere, Hackfleisch) muss die Mängelrüge unverzüglich nach Anlieferung erfolgen.
  2. 6.2 Eine unerhebliche Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit begründet keine Mängelansprüche des Bestellers. Mängel aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Verwendung wird nicht übernommen. Der Besteller hat das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu tragen. Der Einsatz der von uns gelieferten Produkte durch den Besteller erfolgt eigenverantwortlich.
  3. 6.3 Alle Lebensmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für den Fall, dass es sich um Gewährleistung handelt, so haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Die Nacherfüllung kann von der Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Die beanstandete Ware ist uns vom Besteller zu Prüfungszwecken zu überlassen. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an uns herauszugeben. Die Verweigerung der Nacherfüllung im Übrigen nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt bestehen.
  4. 6.4 Wir tragen nur die angemessenen Aufwendungen der Nacherfüllung, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, sind wir berechtigt, die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt zu verlangen, wenn dieser die fehlende Mangelhaftigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
  5. 6.5 Soweit der Besteller Mängelansprüche gegen uns aufgrund von öffentlichen Äußerungen unsererseits, unserer Lieferanten oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.
  6. 6.6 Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr seit der Ablieferung der Sache. Für Schadensersatzansprüche, die nicht gem. Ziffer 7.1 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen wird auf die Regelungen der Ziffer 7.5 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen Bezug genommen.

7. HAFTUNG

  1. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie unsererseits umfasst sind. Ziffer 5.6 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bleibt unberührt. Eine etwaige Haftung nach den Regelungen der §§ 478 ff. BGB bleibt davon unberührt.
  2. 7.2 Kardinalpflichten sind wesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
  3. 7.3 Wir übernehmen jedoch keinesfalls eine Haftung für Ansprüche oder Schäden, die durch die Lieferwünsche des Bestellers verursacht wurden. Sollten wir für einen Schaden, der durch einen solchen Wunsch des Bestellers verursacht wurde, von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Besteller uns von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  4. 7.4 Der Besteller ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung unsererseits nur bei einem Verschulden durch uns berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. 7.5 Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt in Abweichung von der allgemeinen Regelung in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 1 Jahr. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
  6. 7.6 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT

  1. 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Besteller in unserem Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten Kontokorrentsaldos mit dem Besteller. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  2. 8.2 Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache beschädigt, abhandengekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

9. LEIHGEGENSTÄNDE

  1. 9.1 Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergleichen) verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigten Zustand herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Zurückbehaltungsrechte, sind für Kaufleute ausgeschlossen.

10. PREISBINDUNG

  1. 10.1 Werden Waren geliefert, die von Gesetzes wegen einer Preisbindung unterliegen, wie z. B. Tabak o. ä., erklärt sich der Besteller damit einverstanden, die Waren zu dem durch das Bestehen der Preisbindung festgelegten Preis zu bestellen.

11. SELBSTENTSORGER IM SINNE DER VERPACKUNGSORDNUNG

  1. 11.1 Soweit wir Verpackungsmaterial als Liefergegenstand liefern, bei denen das Verpackungsmaterial ohne “grünen Punkt” versehen ist, wird der Besteller als Selbstentsorger im Sinne der Verpackungsordnung handeln und allein die Entsorgung der gelieferten Verpackung und die entsprechende Nachweispflicht übernehmen.

12. INFORMATIONSPFLICHTEN BEZÜGLICH LEBENSMITTEL (LMIV)

  1. 12.1 Die Verpflichtung, den Informationspflichten nach der Lebensmittelinformationsverordnung und der Lebensmittelbasisverordnung nachzukommen, obliegt allein dem Besteller.

13. ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSSTAND | ANWENDBARES RECHT

  1. 13.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz.
  2. 13.2 Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Norden vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an dem Gericht zu verklagen, in dessen Bezirk der Besteller seinen Sitz hat.
  3. 13.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. 14.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
  2. 14.2 Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
  3. 14.3 Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vorzunehmen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der igro-Schmidt GmbH & Co. KG können unter www.igro-schmidt.de abgerufen werden. In unserem C&C-Markt wird zusätzlich die aktuelle Fassung durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben.

Holger Bohlmann

Ansprechpartner für:
Borkum, Bad Zwischenahn, Wiefelstede, Westerstede, Remels, Apen/Augstfehn, Leer, Warsingsfehn, Ihrhove, Weener, Bunde, Hesel, Ditzum, Nortmoor, Detern, Filsum, Papenburg, Rhede

+49 (0) 49 31 – 949110
+49 (0) 175 8108017
holger.bohlmann@igro-schmidt.de

Matthias Köster

Ansprechpartner für:
Hage, Dornum, Dornumersiel, Baltrum, Esens, Neuharlingersiel, Bensersiel, Großheide, Westerhold, Carolinensiel, Wittmund, Spiekeroog

+49 (0) 49 31 – 9491-10
+49 (0) 172 805 70 42
matthias-koester@igro-schmidt.de

Alexander Garz

Ansprechpartner für:
Juist, Aurich, Schirum, Tannenhausen/Middels, Großefehn, Ihlow/Riepe, Wiesmoor, Emden, Hinte

+49 (0) 49 31 – 9491-10
+49 (0) 175 534 29 12
alexander.garz@igro-schmidt.de

Thomas Bonk

Ansprechpartner für:
Varel, Zetel, Bockhorn, Fedderwarden, Schortens, Horumer-/Hooksiel, Jever, Friedeburg, Sande, Langeoog, Wangerooge, WHV

+49 (0) 49 31 – 9491-10
+49 (0) 152 089 911 53
thomas.bonk@igro-schmidt.de